I. Allgemeines: Jeder Teilnehmer an der gegenständlichen Verlosung anerkennt bereits mit Durchführung seiner Registrierung ausdrücklich, dem gesamten Inhalte nach und unwiderruflich die im folgenden dargestellten Verlosungsbedingungen.
II. Gegenstand der Verlosung:
Verlost wird die Liegenschaft EZ. 85 Grundbuch 66166 St. Nikolai ob Draßling des Bezirksgerichtes Leibnitz, bestehend aus dem Grundstück Nr.: 761/15 im unverbürgten Ausmaß von mehr oder weniger 6820 m2 samt den darauf befindlichen Objekten Frauenfeld 63 und 63a, je 8422 St. Nikolai ob Draßling.
III.TREUHÄNDERIN: 1. Die Durchführung und Abwicklung der Verlosung sowie die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß dem Verlosungsergebnis werden von Frau Dr. Christa Kohl-Rupp, Rechtsanwältin und Mitglied der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, 8010 Graz, Schönaugasse 44 bewerkstelligt bzw. kontrolliert.
2. Die Lospreiseinzahlungen werden auf einem treuhändig verwalteten Fremdgeldkonto verwahrt. Die Kontodaten werden mit dem Start der Lospreiseinzahlungen bekanntgegeben.
Eine Verfügung über dieses Konto erfolgt nur derart, dass bei Verkauf der aufgelegten Lose nach erfolgter Verlosung von der Treuhänderin RA Dr. Christa Kohl-Rupp der entsprechende Eigentumserwerbsvertrag errichtet, danach die Grundbuchsordnung im Sinne des Verlosungsergebnisses hergestellt und danach nach Abdeckung sämtlicher Gebühren, Abgaben, Steuern und sonstigen Kosten der verbleibende Restbetrag an den Liegenschaftseigentümer ausbezahlt wird.
Sollte trotz erfolgter Registrierung die aufgelegte Losmenge von 10.999 bis zu dem in weiterer Folge bekanntgegebenen Verlosungstag nicht verkauft worden sein, dann hat der Liegenschaftseigentümer die Möglichkeit, bekanntzugeben, dass er dennoch die Verlosung durchführt, wobei diese Vorgangsweise auf der Homepage so rechtzeitig bekanntgegeben werden muss, dass bis zur Durchführung der Verlosung ein Zeitraum von zumindest 14 Tagen gegeben ist; sollte der Liegenschaftseigentümer sich dazu entschließen, unter der aufgelegten Losmenge die Verlosung nicht durchzuführen, dann werden die eingezahlten Beträge an die Einzahler auf die von diesen bekanntgegebenen Konten oder per Postanweisung an die angegebenen Adressen rückausbezahlt, wobei lediglich der tatsächlich entstandene Aufwand von voraussichtlich maximal EUR 10,-- pro Los in Abzug gebracht wird.
IV. 1. Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) und eigenberechtigt sein.
2. Die Teilnahme ist nur über die im Internet eingerichtete Teilnahmemaske möglich.
3. Für die Richtigkeit der bekanntgegebenen Daten des jeweiligen Teilnehmers haftet dieser selbst.
4. Es wird bei jeder Registrierung eine Registrierungsnummer vergeben, wobei diese Registrierungsnummer in weiterer Folge berechtigt, Lose bis zum Erreichen der gesamten aufgelegten Losmenge zu kaufen.
Mit Hilfe dieser Registrierungsnummer kann für den Fall der erfolgten Verlosung RA Dr. Kohl-Rupp die Gewinnerin/den Gewinner eruieren.
5. Die Berechtigung zur Teilnahme an der etwaig stattfindenden Verlosung wird grundsätzlich mit dem Eingang des Losbetrages auf dem Fremdgeldkonto wirksam; die Losnummern werden etwa 2 Wochen vor der Verlosung per Mail versandt. Teilnahmeberechtigt sind die Einzahler der ersten 10.999 Losbeträge.
6. Jeder Teilnehmer kann an jedem beliebigen Computer für seine Registrierung sorgen.
7. Ein und derselbe Teilnehmer kann sich mehrfach registrieren lassen.
8. Eine nicht genutzte Registrierung verfällt spätestens binnen 5 Tagen ab Start der Lospreiseinzahlungen bzw. nach dem Start des Losverkaufes ab Eingang der Registrierungsbestätigung und wird gelöscht.
9. Geldeingänge unter EUR 99,-- sowie Überhänge aus dem Lospreis werden an die Roten Nasen gespendet.
10. Die Verlosung findet am Verlosungstag öffentlich statt. Der Verlosungstag wird mit dem Start der Lospreiseinzahlungen auf der Homepage bekannt gegeben.
11. Sollte die gesamt aufgelegte Losmenge schon vor dem angesetzten Verlosungstag vollständig verkauft worden sein, so findet die Verlosung schon früher statt.
Zwischen dem Zeitpunkt des Verkaufes des letzten Loses und der Verlosung müssen 14 Tage liegen und ist in diesem Fall die Verlosung auf der Homepage anzukündigen.
Sämtliche nicht korrekt erfolgten Einzahlungen werden den Roten Nasen gespendet.
12. Die Zahlungseingänge auf dem genannten Fremdgeldkonto werden von der Treuhänderin persönlich kontrolliert und mit den Registrierungsnummern abgeglichen.
13. Die Ziehung erfolgt in der Form, dass in einem durchsichtigen Behältnis sämtliche auf Papierstreifen angebrachten Registrier- bzw. Losnummern gesammelt, danach durchgeschüttelt werden und danach ein Los gezogen wird, wobei die das Los ziehende Person mit einer Augenbinde ausgestattet wird, sodass es ihr nicht möglich ist, etwas von den im Gefäß befindlichen Loszetteln zu erkennen. Bei der Verlosung sind sowohl die Treuhänderin Dr. Christa Kohl-Rupp als auch der Objektseigentümer anwesend.
Nach erfolgter Ziehung und somit vorliegendem Ergebnis wird aus der vorliegenden Liste die Registrierungsnummer erhoben und werden danach aus dem dazugehörigen Registrierungsformular die Daten des Gewinners festgestellt.
Der Gewinner/die Gewinnerin wird mitsamt der Losnummer veröffentlicht.
14. Der Gewinner/die Gewinnerin wird von der Treuhänderin anhand der angegebenen Daten aus der Registrierung verständigt.
15. Darüberhinaus hat die Gewinnerin/der Gewinner bzw. der jeweilige rechtmäßige Rechtsnachfolger eine Frist von 20 Tagen ab dem dem Tag der Verlosung folgenden Tag, um den Gewinn anzutreten.
Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch die Treuhänderin erfolglos sein und sich die Gewinnerin/der Gewinner innerhalb der vorgenannten 20-tägigen Frist bei der Treuhänderin nicht gemeldet haben, so findet eine neuerliche Ziehung binnen 3 Werktagen statt.
Innerhalb von 4 Wochen nach Kontaktaufnahme der Gewinnerin/des Gewinners mit der Treuhänderin wird eine grundbuchsfähige Urkunde zwischen Veräußerer und Erwerber errichtet, aufgrund welcher das grundbücherliche Eigentum des Gewinners/der Gewinnerin eingetragen werden kann.
16. Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt zu einer, mit Bekanntgabe des Verlosungstages noch bekannt zu gebenden Zeit, dies ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit.
Der Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich, die Eigentumserwerbsurkunde ohne Verzug zu unterfertigen.
17. Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Verlosung und dem Eigentumserwerb werden vom Eigentümer des Verlosungsgegenstandes getragen.
18. Die Registrierungseingabe erfolgt unter Verwendung der entsprechenden technischen Möglichkeiten so, dass ein „Mithören“ der Daten nicht möglich ist; Schutz auch durch das österreichische Bankgeheimnis.
Alle Daten der Teilnehmer werden nach grundbücherlicher Einverleibung des Eigentumserwerbes aus den elektronischen Systemen der Treuhänderin gelöscht.
19. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstandsort ist grundsätzlich Graz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
20. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung des Objekteigentümers, somit nicht um eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, weshalb diese nicht unter das Glückspielmonopol des Bundes fällt.
21. Die gesamt aufgelegte Losmenge beträgt 10.999 Lose zu einem Lospreis pro Stück von EUR 99,--.
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